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Begleitendes Fahren mit 17

Das Wichtigste rund um das BF 17

  • Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der "Führerschein mit 17" offiziell. 2004 erstmals in Niedersachsen eingeführt, gibt es das BF 17 seit 1. Januar 2008.
  • Für viele Jugendliche ist das BF 17 der Renner.
  • Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

Die junge Fahrerin/der junge Fahrer

  • ab einem Alter von 16,5 Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
  • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
  • das BF 17 ist für die Klassen B, B96 (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich,
    automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), AM (Moped, Mokick)
  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden,
    dann erhält man den Kartenführerschein!

Die Begleitpersonen

  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
  • maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt
  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden

 

 

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