Begleitendes Fahren mit 17
Die junge Fahrerin/der junge Fahrer
- ab einem Alter von 16,5 Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
- theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
- nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
- gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
- das BF 17 ist für die Klassen B, B96 (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich,
automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), AM (Moped, Mokick) - zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden,
dann erhält man den Kartenführerschein!
Die Begleitpersonen
- es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
- die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
- maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt
- ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden